Nachfolgend finden Sie die unterschiedlichen AGB der TradeNeon FZCO für Verträge über

  1. Software, Plugins, browserbasierter Software, Videokurse
  2. Dienstleistungen und Schulungen

 

Die AGB umfassen jeweils wichtige gesetzliche Pflichtinformationen und weitere Angaben. Darüber hinaus erhalten Sie:

Hinweise zum Datenschutz/Umgang mit personenbezogenen Daten unter: https://tradeneon-academy.com/privacy-policy

Angaben zum Anbieter im Impressum unter: https://tradeneon-academy.com/imprint/

Weitere Informationen zu angebotenen Leistungen unter: https://tradeneon-academy.com

 

 

I.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der

TradeNeon FZCO Verträge über Software, Plugins, browserbasierter Software, Videokurse

 

TradeNeon FZCO

IFZA Business Park, DDP, Dubai Silicon Oasis, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate

mail@tradeneon-academy.com

 

TradeNeon FZCO ist bei der Behörde Dubai Silicon Oasis registriert und eingetragen, unter der Lizenznummer 35637.

(TradeNeon FZCO nachfolgend insbesondere „Anbieter“ oder „wir“, „uns“ etc.)

 

  • 1 Vertragsgegenstand, Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden (im Folgenden auch „Anbieter“ genannt; gemeinsam oder einzeln auch als „Vertragspartner“ oder „Parteien“ bezeichnet) zur Überlassung von Software, Plugins, browserbasierter Software.

 

(2) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem oben bezeichneten Anbieter und den Kunden (nachfolgend auch „Anbieter“) gelten ausschließlich die AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

 

(3) Diese AGB gelten auch für Verbraucher. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die außerhalb ihrer gewerblichen, geschäftlichen, oder beruflichen Tätigkeit liegen. Alle übrigen Kunden gelten als Unternehmer im Sinne dieser AGB.

 

(4) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern auch für Folgegeschäfte, ohne dass das bei deren Abschluss ausdrücklich erwähnt oder vereinbart werden muss.

 

(5) Gegenbestätigungen, Gegenangeboten oder sonstigen Bezugnahmen eines Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen widerspricht der Anbieter hiermit ausdrücklich. Die AGB gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführt. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen gelten jeweils nur für einen bestimmten Vertrag und nicht für künftige Verträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist.

 

(6) „Schriftform“ oder „schriftlich“ gemäß dieser AGB umfasst die Textform (insbesondere E-Mail, Fax etc.).

 

 

 

 

  • 2 Vertragsschluss, Softwareauslieferung, Installation und Mitwirkung

(1) Der Kunde kann aus dem Sortiment des Anbieters Software wählen und diese über einen Button „in den Warenkorb legen“ und sammeln. Über den Button „Jetzt kaufen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Software ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf das Auswahlkästchen „Ich akzeptiere die AGBs und melde mich unverbindlich zum Newsletter an“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.

(2) Der Anbieter übersendet daraufhin dem Kunden eine automatische Annahmeerklärung zu. Dadurch kommt der Vertrag zustande („Auftragsbestätigung“). In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB, der Widerrufsbelehrung und Auftragsbestätigung) dem Kunden per E-Mail zugesandt („Vertragsbestätigung“). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

(3) Der Anbieter liefert die Software, abhängig von dem gewählten Angebot und der jeweiligen Software, als Plugin, als Datei zur Integration in andere Software, als browserbasierte Software, unverzüglich zum Download auf seiner Homepage oder einer Downloadplattform (z.B. Apple Store, PlayStore). Dem Kunden werden die für die Nutzung der Software erforderlichen Zugangsinformationen (insbesondere Lizenzschlüssel bzw. Log-In-Daten) und Informationen zur Nutzung, je nach gewähltem Angebot per E-Mail, in der Software direkt oder auf seiner Homepage bereitgestellt.

(4) Der Anbieter schuldet keine Installation der Software auf den Systemen des Kunden; für diese ist der Kunde allein verantwortlich. Insbesondere ist der Anbieter nicht verantwortlich für Drittsoftware, innerhalb derer die Software des Kunden eingesetzt wird (z.B. TradingView-Plattform). Soweit eine Mitwirkung des Anbieters jedoch erforderlich ist, unterstützt der Anbieter den Kunden entsprechend. Dabei hat der Kunde sämtliche für die Unterstützung erforderliche Informationen, Geräte unverzüglich, kostenfrei und in übersichtlicher Form bereitzustellen. Darüber hinaus hat der Kunde die entsprechende Umgebung (Hard- und Software) für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Software sicherzustellen.

 

  • 3 Bereitgestellte und aufbereitete Daten

 

Die in der Software bereitgestellten Daten sind weder Handlungs- noch Handelsempfehlungen. Sie sind rein informativ und können Entscheidungen stützen. Der Nutzer bleibt für getroffene Entscheidungen selbst verantwortlich. In der jeweiligen Software oder auf unserer Webseite wird über die Herkunft der jeweiligen Daten informiert.

 

  • 4 Instandhaltung

 

(1) Der Anbieter ist zur Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Software während der Vertragslaufzeit („Instandhaltung“) verpflichtet. Die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Software bestimmt sich insbesondere nach Maßgabe der jeweiligen Softwarebeschreibung und der jeweils getroffenen Vereinbarungen. Zur Erfüllung der ihm obliegenden Pflicht zur Instandhaltung wird der Anbieter die nach dem Stand der Technik erforderlichen Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen durchführen.

(2) Der Anbieter ist zu einer Änderung oder einer Anpassung der Software nur dann verpflichtet, wenn eine solche Änderung oder Anpassung zur Instandhaltung der Software nach dem Stand der Technik erforderlich ist. Im Übrigen ist der Anbieter zu einer Änderung, Anpassung und Weiterentwicklung der Software nur dann verpflichtet, wenn die Parteien dies gesondert vereinbaren. Ohne eine solche gesonderte Vereinbarung ist der Anbieter insbesondere nicht zu einer Weiterentwicklung der Software verpflichtet.

 

  • 5 Rechteeinräumung und Anzahl der Lizenzen, Prüfung

(1) Mit vollständiger Zahlung der Miete wird der Anbieter dem Kunden das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare, zeitlich auf die Vertragslaufzeit und örtlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder jeweils vereinbarte Land beschränkte Recht einräumen, die Software gemäß dem jeweils vereinbarten Umfang zu nutzen. Zur vertragsgemäßen Nutzung der Software gehören neben Download und Installation das Laden in den Arbeitsspeicher, das Anzeigen und das Ablaufenlassen der zur Verfügung gestellten Software.

 

(2) Soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist, ist der Kunde berechtigt, die gelieferte Software zu vervielfältigen bzw. mehrfach herunterzuladen. Als für die vertragsgemäße Nutzung erforderliche Vervielfältigung ist insbesondere das Laden der Software in den Arbeitsspeicher anzusehen. Der Kunde ist berechtigt, eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken („Sicherungskopie“) vorzunehmen und diese entsprechend als Sicherung zu markieren. Dies gilt jedoch nur insoweit, als dass die Software nicht erneut heruntergeladen werden kann und dies den Sicherungszweck bereits erfüllt.

 

(3) Zu einer weiteren Vervielfältigung, die über die vertragsgemäße Nutzung hinausgeht, ist der Kunde nicht berechtigt, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt.

 

(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software sowie die Sicherungskopie dieser einschließlich der Dokumentation und sonstige mitgelieferte Begleitmaterialien an Dritte zu veräußern oder in sonstiger Art und Weise (insbesondere durch Vermieten oder Verleihen) Dritten zu überlassen. Ausgenommen von dem in Satz 1 niedergelegtem Verbot der Weiterveräußerung und Überlassung der Software an Dritte ist die Überlassung der Software an solche Dritte, denen kein selbständiges Gebrauchsrecht eingeräumt wird und die hinsichtlich der Nutzung der Software den Weisungen des Kunden unterliegen.

 

(5) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu verändern und zu bearbeiten, es sei denn, es handelt sich bei der Änderung bzw. Bearbeitung um eine für die vertragsgemäße Nutzung der Software erforderliche Beseitigung eines Mangels, mit welcher sich der Anbieter in Verzug befindet. Dies gilt ausschließlich für die Dauer des Verzugs.

 

(6) Dem Kunden ist die Rückübersetzung des überlassenen Objektcodes der Software in andere Codeformen („Dekompilierung“) sowie sonstige Arten der Rückerschließung von in der Software enthaltenem Knowhow mittels Beobachtens, Untersuchen, Rückbauen oder Testen („Reverse-Engineering“) nur gestattet, soweit diese Maßnahmen zwingend erforderlich sind, um die zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms notwendigen Informationen zu erhalten. Merkmale der Software, die der Programmidentifizierung dienen, insbesondere Urhebervermerke, Seriennummern oder Marken, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.

 

(7) An geänderter, erweiterter oder neu erstellter Software erwirbt der Besteller dieselben Rechte wie an der vereinbarten Standardsoftware und in dem entsprechenden Funktionsumfang. Für Erweiterungen, die darüber hinausgehen (z.B. Erweiterungen der Funktionen), kann der Anbieter eine angemessene, separat zu vereinbarende Vergütung verlangen oder die Nutzung auf Erweiterungen beschränken oder ausschließen.

 

(8) Um die ordnungsgemäße Nutzung der Software sicherzustellen und eine qualitativ hochwertige Erfahrung für alle unsere Kunden zu gewährleisten, behält sich der Anbieter das Recht vor, die Nutzung der Software gelegentlich zu überprüfen. Sollte hierbei festgestellt werden, dass die Bedingungen nicht eingehalten werden, kann der Anbieter angemessene Maßnahmen ergreifen, um dies zu korrigieren (z.B. vorübergehende Sperrung der Software)

  • 6 Miete, Fälligkeit

 

(1) Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der jeweils getroffenen Vereinbarung. Die angegeben Preise sind Endpreise, inkl. der jeweils bei der Anbieterin anfallenden Steuer.

 

(2) Der Kunde ist verpflichtet, für die zeitlich befristete Überlassung der Software die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Soweit nicht anders vereinbart ist die Miete monatlich, im Voraus, ab dem Zeitpunkt der Überlassung oder Nutzung der Software fällig.

 

 

(3) Vereinbarte Einmalzahlungen werden mit Vertragsschluss fällig.

 

(4) Für Unternehmer als Kunden gilt: a) Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen des Anbieters aufzurechnen, es sei denn, dessen Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten; b) Der Kunde ist zur Aufrechnung gegenüber Forderungen des Anbieters auch berechtigt, wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag geltend gemacht machen.

 

  • 7 Obhutspflicht

 

Der Kunde ist verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen Vorsorge zu treffen und dadurch sicherzustellen, dass unbefugte Dritte nicht auf die Software, die Sicherungskopie, die Dokumentation sowie auf sonstige mitgelieferte Begleitmaterialien zugreifen können.

 

  • 8 Gewährleistung

 

(1) Vorbehaltlich etwaiger Haftungsbegrenzungen auf der Grundlage von Mängeln gelten für Kunden, die Verbraucher sind, die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Für Unternehmer gelten die nachfolgenden Ziffern dieses Paragrafen:

 

(2) Sollte der Kunde Mängel an der Software oder an der Dokumentation feststellen, so hat der Kunde diese dem Anbieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

 

(3) Der Anbieter ist verpflichtet, die angezeigten Mängel an der Software und an der Dokumentation innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Im Rahmen der Mängelbeseitigung hat der Anbieter ein Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung.

 

(4) Der Kunde hat dem Anbieter den zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Zugriff auf die Software und auf die Dokumentation zu ermöglichen.

 

(5) Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, eine Mietminderung dadurch geltend zu machen, dass er den Minderungsbetrag von der laufenden Miete eigenständig abzieht. Der bereicherungsrechtliche Anspruch des Kunden, den aufgrund einer berechtigten Minderung zu viel gezahlten Teil der Miete zurückzufordern, bleibt hiervon unberührt.

 

(6) Im Falle des wiederholten Fehlschlags der nach geschuldeten Mangelbeseitigung ist der Kunde zur Minderung berechtigt, es sei denn die Mängel sind völlig unerheblich.

 

  • 9 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt:

–           bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;

–           im Rahmen einer von ihm ausdrücklich übernommenen Garantie;

–           für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

–           für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Software-Mietvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf („Kardinalpflicht“), gegenüber Unternehmern jedoch begrenzt auf den bei Eintritt des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu erwartenden Schaden;

–           nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes

–           gegenüber Verbrauchern auch für einfache Fahrlässigkeit und für Mängel, die bei Vertragsschluss vorgelegen haben.

(2) Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

(3) Die vorstehenden Haftungsregeln §9 (1) und §9 (2) gelten ebenso für das Verhalten von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(4) Der Anbieter gewährleistet dem Kunden, dass die Software keine Rechte Dritter verletzt („Schutzrechtsverletzung“). Der Anbieter wird den Kunden von allen Ansprüchen Dritter wegen vom Anbieter zu vertretenen Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung der Software auf erstes Anfordern hin freistellen und auch die angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung für den Kunden übernehmen. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren; er ist nicht berechtigt, solche Ansprüche tatsächlich oder rechtlich entgegenzunehmen, es sei denn der Anbieter hat dem zuvor schriftlich zugestimmt. Der Freistellungsanspruch nach diesem Absatz 4 erlischt, wenn der Kunde den Anbieter nicht unverzüglich über die Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte informiert und sofern kein Fall einer unbeschränkten Haftung nach Absatz 1 vorliegt.

(5) Ein Mangel liegt insbesondere auch dann vor, wenn der Mieter personenbezogene Daten unter Einsatz der Software verarbeitet und die Software die Vorgaben der DS-GVO zu datenschutzrechtlicher Technikgestaltung nicht erfüllt. Wird der Kunde wegen eines solchen Mangels der Software in Anspruch genommen, gilt Abs. 4 entsprechend; sollte eine Freistellung im Außenverhältnis nicht möglich sein, gilt die Verpflichtung im Innenverhältnis.

 

  • 10 Vertragsdauer, Kündigung

 

(1) Das Mietverhältnis tritt mit Vertragsschluss in Kraft. Soweit nicht anderweitig in einem entsprechenden Paket vereinbart, hat es eine feste Laufzeit von 1 Jahr. Danach verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um weitere 12 Monate für Unternehmer, sofern das Mietverhältnis nicht von einer der Parteien zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit mit einer Frist von 1 Monat gekündigt wird. Für Kunden, die Verbraucher sind, verlängert sich die Vertragslaufzeit nach Ablauf der Kündigungsfrist unbefristet und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

 

(2) Das Recht beider Parteien zur jederzeitigen außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine wesentliche Pflicht aus dem Mietvertrag verstößt und deswegen der kündigenden Partei das Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist.

 

  • 11 Rückgabe und Löschung

 

(1) Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung der Software einzustellen und die Software sowie sämtliche Programmkopien (einschließlich der Sicherungskopie) sowie alle überlassenen Dokumentationen, Materialien und sonstige Unterlagen dauerhaft zu löschen.

 

(2) Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, sämtliche installierte Programmkopien und etwaige gespeicherte Dokumentationen vollständig und endgültig von all seinen Servern zu löschen.

 

(3) Jede Nutzung der Software nach Beendigung des Mietverhältnisses ist unzulässig.

 

  • 12 Ausfallzeiten

 

Der Anbieter verpflichtet sich, im Rahmen seiner betrieblichen und technischen Möglichkeiten eine durchschnittliche Verfügbarkeit der Softwareserver von 97 Prozent im Jahresmittel zu gewährleisten. Um Aktualisierungen, technische Überprüfungen und Wartungsarbeiten durchführen zu können, ist der Anbieter berechtigt, die Softwareserver abzuschalten. Der Kunde erklärt sich mit allen – auch kurzfristigen und unangekündigten – aus technischen Gründen notwendigen oder nützlichen Abschaltungen einverstanden. Der Anbieter wird im Gegenzug – sofern zumutbar und realisierbar – solche Abschaltungen in Zeiten vornehmen, in denen die Datenabrufe erfahrungsgemäß gering sind und diese rechtzeitig ankündigen. An Tagen, an denen keine Daten bereitgestellt werden (z.B. Börsenfeiertage, in den USA z.B: Feiertage) können keine Daten geliefert werden

  • 13 Gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher

 

 

Widerrufsrecht

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

 

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns TradeNeon FZCO, IFZA Business Park, DDP, Dubai Silicon Oasis, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, mail@tradeneon-academy.com

 mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

 

Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

 

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten (z.B. Software zum Download), wenn wir mit der Ausführung des Vertrags begonnen haben, nachdem Sie (i) ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und (ii) Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren (iii) und Ihnen durch uns der Inhalt des Vertrages und Ihrer eigenen Erklärung nach Vertragsschluss in einer angemessenen Frist, spätestens aber mit dem Beginn der Vertragserfüllung oder bevor mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wurde, auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) zur Verfügung gestellt wurde.

 

 

Hinweis zur 7-Tage-Testphase

 

Bei Auswahl der kostenfreien 7-Tage-Testphase beginnt die Ausführung des Vertrags unmittelbar mit deren Start. Während dieses Testzeitraums kann der Kunde den Vertrag jederzeit kündigen, ohne dass eine Zahlungsverpflichtung entsteht.

 

Sofern der Kunde innerhalb der Testphase nicht kündigt, wandelt sich das Vertragsverhältnis automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement um. Ein Widerrufsrecht besteht dann nicht mehr, da es mit dem Beginn der Vertragserfüllung gemäß den oben genannten Voraussetzungen bereits wirksam erloschen ist.

Muster-Widerrufsformular

 

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: TradeNeon FZCO, IFZA Business Park, DDP, Dubai Silicon Oasis, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate –

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

 

(*) Unzutreffendes streichen.

  • 14 Schlussbestimmungen

 

(1) Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB oder eine später in dieser aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nichtig oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich eine Lücke in diesen AGB herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt („Erhaltung“). Es ist der ausdrückliche Wille der Vertragsparteien, hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten. Anstelle der nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt mit Rückwirkung diejenige wirksame und durchführbare Regelung als bestimmt, die rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt bei Abschluss dieser Vereinbarung bzw. bei Aufnahme der Bestimmung bedacht hätten; beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit („Frist oder Termin“), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart („Ersetzungsfiktion“). Ist die Ersetzungsfiktion nicht möglich, ist anstelle der nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Schließung der Lücke eine Bestimmung bzw. Regelung nach inhaltlicher Maßgabe des vorstehenden Satzes zu treffen („Ersetzungsverpflichtung“). Betrifft die Nichtigkeit oder Lücke eine beurkundungspflichtige Bestimmung, so ist die Regelung bzw. die Bestimmung in notariell beurkundeter Form zu vereinbaren.

 

(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieses Absatzes bedürfen der Schriftform, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

 

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Dubai, Vereinigte Arabische Emirate. Der Anbieter bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Mietverhältnis die Anwendung des Rechts der Vereinigte Arabische Emirate unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 („UN-Kaufrecht“). Gesetzliche Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl, des Gerichtsstands und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

 

(4) Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (nach Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung) bereit. Wir sind weder bereit, noch verpflichtet an einer solchen teilzunehmen.