Ein Anbieter wirbt mit einem Funded AccountBezeichnung eines Anbieters für ein zugeteiltes Konto. Ob es simuliert ist oder echte Orders ermöglicht, ergibt sich aus dem konkreten Programm und Vertrag. über 100.000 Dollar. Du bestehst seine ChallengePrüfphase eines Anbieters mit vorgegebenen Handels- und Verlustregeln. Dafür können Gebühren anfallen. und bekommst Zugang zu einem Konto. Aber welches Geschäft hast Du damit eigentlich vereinbart? Handelst Du auf einem Demokonto, dessen Ergebnisse vergütet werden? Oder erteilst Du echte Orders für ein Unternehmen? Diese Unterscheidung gehört vor die Frage, wie groß das Konto ist.

Dieser Artikel ordnet Prop Trading für Trader mit Tätigkeit in Deutschland ein. Er erklärt die Unterschiede zwischen Simulation und Live-Handel, die Bedeutung der BaFin-Aufsicht und die Fragen zu Gewerbe und Steuern. Für Österreich und die Schweiz gelten eigene Regeln; die deutsche Einordnung lässt sich nicht auf den gesamten deutschsprachigen Raum übertragen.

Was Du bei einem Funded Account tatsächlich bekommst

Der Begriff Prop Trading wird für unterschiedliche Geschäftsmodelle verwendet. Im klassischen Modell handelt ein Unternehmen mit eigenem Kapital. In vielen Angeboten für private Trader steht dagegen zunächst eine bezahlte Prüfung in einer simulierten Handelsumgebung im Mittelpunkt. Auch nach dieser Prüfung kann das Konto weiterhin ein Demokonto sein.

FTMO beschreibt sein Angebot ausdrücklich als simulierten Handel. Innerhalb seiner Unternehmensgruppe unterscheidet FTMO dieses Geschäft von der klassischen Handelsfirma Quantlane und vom Broker OANDA. Dass diese Unternehmen zur selben Gruppe gehören, macht ein FTMO-Demokonto noch nicht zu einem Echtgeldkonto. [1]

Die angezeigte Kontogröße ist deshalb nicht automatisch Kapital, über das Du verfügen kannst. Für Deine Entscheidung zählen vor allem die erlaubte Verlustgrenze, die laufenden Kosten und der vertragliche Anspruch auf eine Auszahlung. Über ausgezahltes Geld kannst Du erst verfügen, wenn der Anbieter die vereinbarte Vergütung tatsächlich leistet.

Die belgische Finanzaufsicht FSMA hat 2024 vor Risiken untersuchter Prop-Trading-Angebote gewarnt: wiederholte kostenpflichtige Challenges, schwierige Auszahlungsbedingungen und ein Spielcharakter, der zu unvorsichtigen Entscheidungen verleiten kann. Das ist eine Verbraucherwarnung aus Belgien und keine rechtliche Entscheidung über Deinen konkreten Vertrag in Deutschland. [2]

Wann die BaFin-Aufsicht relevant wird

Die BaFin erteilt keine allgemeine Freigabe für alles, was ein Anbieter Prop Trading nennt. Das Wertpapierinstitutsgesetz unterscheidet verschiedene Tätigkeiten. Dazu gehören der Handel für andere und die Verwaltung fremder Vermögen mit Entscheidungsspielraum. Für gesetzlich erfasste Tätigkeiten kann eine Erlaubnis erforderlich sein. [3] [4]

Wichtig ist auch die Unterscheidung zwischen EigenhandelGesetzlich definierte Tätigkeit. Im WpIG gehören dazu unter anderem Market-Making und Handel für eigene Rechnung als Dienstleistung für andere. und Eigengeschäft. Eigenhandel ist im Gesetz genauer definiert als der umgangssprachliche Handel mit eigenem Geld. Das Gesetz nennt unter anderem Market-Making und den Handel für eigene Rechnung als Dienstleistung für andere. Die bloße Herkunft des Kapitals beantwortet die aufsichtsrechtliche Frage deshalb noch nicht. [3]

Unsere Schlussfolgerung daraus: Die Formel „Demokonto erlaubt, Echtgeldkonto verboten“ reicht für eine verlässliche Einordnung nicht aus. Ebenso wenig lässt sich aus einem Live-Konto allein ableiten, dass jeder einzelne Trader persönlich eine Eigenhandelserlaubnis braucht. Die tatsächliche Tätigkeit, die Vertragsbeziehung und die organisatorische Einbindung müssen zusammen betrachtet werden.

Für Dich sind drei Fragen entscheidend: Wer ist Inhaber des Kontos? Wer trägt die rechtlichen Rechte und Pflichten aus den Geschäften? Und kannst Du selbst verbindliche Orders für fremde Rechnung auslösen? Stelle diese Fragen anhand des Vertrages und des tatsächlichen Ablaufs, nicht nur anhand der Werbeseite.

Demokonto und Signalgebung genau unterscheiden

In einer reinen Simulation löst Dein Klick keinen echten Kauf oder Verkauf eines Finanzinstruments aus. Ein Unternehmen kann Deine Handelsdaten auswerten und Dir dafür eine vertraglich geregelte Vergütung zahlen. Ob es selbst ausgewählte Trades am Markt umsetzt, ist eine weitere Ebene des Geschäftsmodells.

Diese Trennung erklärt, warum Du als Teilnehmer eines Demoprogramms eine andere Rolle haben kannst als jemand, der über eine Vollmacht unmittelbar ein fremdes Echtgeldkonto verwaltet. Der Name Signalgeber ersetzt die Prüfung aber nicht. Entscheidend bleibt, welche Befugnisse Du tatsächlich hast und welche Leistung Du dem Unternehmen erbringst.

Lass Dir daher bestätigen, dass Dein Konto simuliert ist, wie Deine Daten verwendet werden und wie die Auszahlung zustande kommt. Prüfe außerdem, ob der Vertrag dem Anbieter erlaubt, das Modell später zu ändern. Eine Support-Antwort hilft nur, wenn sie zu den geltenden Vertragsbedingungen passt.

Was ein Wechsel zum Live-Handel für Dich verändert

Manche Anbieter sehen für ausgewählte Trader einen Wechsel vom simulierten Handel in ein Live-Programm vor. Apex beschreibt in seiner aktuellen Programmübersicht, dass es Trader anhand verschiedener Kriterien für den Live-Handel auswählen kann. Die Entscheidung hängt also nicht nur von einer einzelnen bestandenen Challenge ab. [5]

Ein solcher Wechsel kann Deine Tätigkeit und die Vertragsgrundlage verändern. Kläre vor der Zustimmung, ob Du angestellt wirst oder selbstständig tätig bleibst, für welches Unternehmen Du handelst und welche Befugnisse Du erhältst. Auch die Frage, ob Du den Wechsel ablehnen und im bisherigen Programm bleiben kannst, gehört in diese Prüfung.

Wenn echte Orders für ein fremdes Unternehmen ins Spiel kommen, solltest Du die Einordnung vor dem ersten Handel fachkundig klären lassen. Eine Bewertung eines anderen Traders oder eines früheren Kontomodells beantwortet Deinen Fall nicht. Das gilt auch dann, wenn der Anbieter außerhalb Deutschlands sitzt.

Anbieter prüfen statt auf ein Konformitätslabel vertrauen

Begriffe wie „EU-reguliert“ oder „BaFin-konform“ können sehr unterschiedliche Sachverhalte verdecken. Die Registrierung einer Gesellschaft, die Erlaubnis eines Brokers und die rechtliche Einordnung Deines Vertrages sind getrennte Fragen. Prüfe deshalb immer die konkrete juristische Person und die Leistung, für die eine Aufsicht oder Erlaubnis behauptet wird.

Ein Beispiel: The Trading Pit Challenge GmbH erklärt auf ihrer eigenen Support-Seite, virtuelle Challenges anzubieten und keine Finanzdienstleistungen zu erbringen. Nach dieser Eigendarstellung benötigt dieses Angebot keine entsprechende Regulierung. Daraus folgt keine BaFin-Bestätigung für jeden Vertrag eines deutschen Traders; es erklärt aber, warum „reguliert“ und „rechtlich zulässig“ unterschiedliche Aussagen sind. [6]

Nutze bei einem behaupteten Finanzdienstleistungsangebot die Unternehmensdatenbank und die Warnmeldungen der BaFin. Gleiche Name, Internetadresse und Erlaubnisumfang ab. Umgekehrt beweist ein fehlender Datenbankeintrag bei einem reinen Simulationsangebot allein noch keine unerlaubte Finanzdienstleistung. Und das Fehlen einer Warnung ist kein Gütesiegel.

Gewerbe und Steuern gehören zum Vertragsmodell

Erhältst Du Geld für eine selbstständige, nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht, kann es sich um gewerbliche Einkünfte handeln. Maßgeblich sind die Voraussetzungen des Einkommensteuergesetzes und Deine tatsächliche Tätigkeit. Eine vertragliche Vergütung für Leistungen auf einem Demokonto ist anders zu prüfen als der Gewinn aus eigenen Kapitalanlagen. [7] [8]

Leite deshalb aus dem Wort Trading nicht automatisch die Abgeltungsteuer ab. Lege Deinem Steuerberater den Vertrag, Challenge-Rechnungen und Auszahlungsabrechnungen vor. Auch ein Arbeitsverhältnis in einer klassischen Handelsfirma ist anders einzuordnen als die selbstständige Teilnahme an einem Vergütungsprogramm.

Wenn Du ein anzeigepflichtiges Gewerbe beginnst, verlangt § 14 der Gewerbeordnung die Anzeige gleichzeitig mit dem Beginn. Warte deshalb nicht automatisch bis zur ersten Auszahlung. Beschreibe den Geschäftszweck zutreffend und kläre mit dem Gewerbeamt, welche Formulierung Deine tatsächliche Tätigkeit abbildet. [9]

Bei Leistungen an ausländische Unternehmen ist zusätzlich die Umsatzsteuer zu prüfen. § 3a UStG verortet viele Leistungen zwischen Unternehmern grundsätzlich beim Leistungsempfänger; es gibt Ausnahmen. Welche Rechnungspflichten gelten und ob der Empfänger die Steuer schuldet, hängt unter anderem vom Land und von der Leistung ab. „Ausländischer Anbieter“ bedeutet deshalb nicht pauschal „Reverse ChargeVerfahren, bei dem unter den geltenden Voraussetzungen der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet. Land und konkrete Leistung sind zu prüfen.“. [10]

Diese Fragen solltest Du vor einer Challenge beantworten

  • Vertragspartner: Welche Gesellschaft schuldet Dir die Leistung und eine mögliche Auszahlung?
  • Kontomodell: Bleibt Dein Konto simuliert, oder kannst Du verbindliche echte Orders auslösen?
  • Wechsel zum Live-Handel: Unter welchen Bedingungen erfolgt er, und kannst Du ihn ablehnen?
  • Vergütung: Wann entsteht ein Anspruch, welche Regeln gelten und welche Gründe erlauben eine Ablehnung?
  • Kosten und Risiko: Welche Gebühren, Verlustgrenzen und zusätzlichen Kosten musst Du einhalten?
  • Tätigkeit: Welche aufsichtsrechtliche und steuerliche Einordnung passt zu Deinem Vertrag?

Speichere die Vertragsfassung, die Du akzeptierst, und die dazugehörigen Regeln. Wenn der Anbieter das Programm ändert, vergleiche die neue Fassung mit Deiner bisherigen Grundlage. Eine erfolgreiche Challenge ist keine Bestätigung dafür, dass Du diese Fragen geklärt hast.

Erst Deine Handelsroutine prüfen, dann Gebühren einsetzen

Auch auf einem Demokonto können für eine Challenge reale Kosten entstehen. Bevor Du dafür bezahlst, solltest Du Deine Setups, Positionsgrößen und Verlustgrenzen auf einem eigenen Demokonto nachvollziehbar anwenden können. Dokumentiere auch schwierige Phasen. Eine kurze Gewinnserie zeigt noch nicht, wie Du mit einer Verlustphase oder den zusätzlichen Regeln eines Anbieters umgehst.

Prop Trading ersetzt weder die Arbeit an Deiner Handelsmethode noch die Prüfung des Vertrages. Für die Entscheidung zählt, wie das Modell zu Deinem Können, Deinem verfügbaren Geld und Deiner Risikorechnung passt. Der langfristige Handel mit eigenem Kapital bleibt ein eigener Weg, bei dem Du Deine Handelsroutine ohne die zusätzlichen Challenge- und Auszahlungsregeln eines Prop-Anbieters aufbauen kannst.

Wenn Du an Deiner Handelsroutine arbeiten möchtest, findest Du im Artikel zur Positionsgröße und zum Risikomanagement die Berechnung des Risikobudgets. Der Beitrag zum Money Management zeigt, wie Du Verluste und die Entwicklung Deines Kontos zusammen betrachtest.

Quellen und Einordnung
  1. FTMO Group: Simulation, Quantlane und OANDA
  2. FSMA: Verbraucherwarnung zu untersuchten Prop-Trading-Modellen, 07.03.2024
  3. § 2 WpIG: Begriffsbestimmungen
  4. § 15 WpIG: Erlaubnispflicht und Eigengeschäft
  5. Apex: Live Prop Trading Program FAQ
  6. The Trading Pit: Are you regulated? — Eigendarstellung des Anbieters
  7. § 15 EStG: Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  8. § 20 EStG: Einkünfte aus Kapitalvermögen
  9. § 14 GewO: Beginn und Anzeige eines Gewerbes
  10. § 3a UStG: Ort der sonstigen Leistung
Oliver Sparing
Oliver Sparing
Gründer & Head of Trading · TradeNeon
Oliver Sparing handelt seit 2011 aktiv an den Finanzmärkten. Seine beruflichen Wurzeln liegen im Edelmetallhandel in Hamburg; 2017 lernte er an einem Londoner Trading Floor. Bei TradeNeon leitet er die Daytrading- und die Swingtrading-Ausbildung und verantwortet die fachliche Entwicklung der Trading-Methodik, mit Schwerpunkt auf Orderflow, Marktstruktur und fundamentalen Marktdaten. Daraus sind Level of Interest, Futures Insights und Lab of Trades entstanden. Plattformen wie ATAS, Bookmap und WH SelfInvest laden ihn regelmäßig als Gast ein. Alle Auftritte